Corona Charly by Harry Flosser (c) 2020
Liebe Eltern, liebe Kinder!
11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Bayern – Regelungen für die außerschulischen Bildungsangebote
Stand 12.2.2020
Das bayerische Kabinett hat in seiner Kabinettssitzung am 11. Februar 2021 eine Verlängerung der bundesweiten Lockdown-Maßnahmen beschlossen und betont, dass für alle weiteren Öffnungsschritte der Grundsatz „Vorsicht mit Perspektive“ gelten muss.
Diese Entscheidung bedeutet für uns:
Die 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bleibt mit Änderungen bis zum 7. März 2021 in Kraft. Somit sind Veranstaltungen der Erwachsenenbildung in Präsenzform weiterhin untersagt.
Also der Präsenzunterricht in der außerschulischen Bildungsarbeit in Bayern, wozu auch die Kurse und Projekte von Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen zählen bis zum 07.03.2021 untersagt.
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Wir arbeiten weiterhin am unserem Online-Unterrichtsprogramm und freuen uns euch mit neuen kreativen Ideen zu begeistern!
Stay tuned! Siehe unseren Zeitplan der Webinare!
Vielen Dank für euere Unterstützung!
Bleiben Sie gesund!
Ihre Swetlana und Andre Baschmakov, Studio Lichtrad